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Home :: Presse :: Presse zu A10: Planungsverfahren
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Pressemitteilung :: 18.02.2010
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Ministerin Lieske muss Planungsunterlagen zur A 10 zurückziehen

Anlässlich des heutigen Endes der Einwendungsfrist für das Planfeststel-lungsverfahren für den Ausbau der Bundesautobahn A10 zwischen Autobahndreieck Nuthetal und Autobahndreieck Potsdam sowie anlässlich der Diskussion im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft erklärt die Grüne Europaabgeordnete Elisabeth Schroedter:

 

„Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat in diesem Verfahren eine Planung erstellen lassen, die Europäisches Umweltrecht mit Füßen tritt. Wichtige EU-Gesetze zum Schutz von Menschen vor Lärm, zu gesundheitsschädlichen Luftschadstoffen und zum Schutz des wertvollen Naturerbes Europas werden mit Füßen getreten. Beispielsweise wurde der Untersuchungsraum dafür – wo Siedlungen betroffen sind – viel zu klein gewählt, obwohl die bereist vom Landesumweltamt entwickelten Strategischen Lärmkarten nach der Europäischen Umweltlärmrichtlinie eine viel größere und massivere Verlärmung der Gemeinden Michendorf und Schwielowsee nachweisen. Die Verbreitung der hoch gefährlichen und gesundheitsschädlichen kleinsten Feinstaubpartikel (PM 2,5) wurde gar nicht erst untersucht, obwohl dies die geltende Luftreinhalterichtlinie vorschreibt. Auch die Störung und teilweise Vernichtung der Lebensräume von sieben Arten, die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie höchsten europäischen Schutzstatus haben, soll billigend in Kauf genommen werden. Für die Umweltverträglichkeitsprüfung nach der Europäischen Umweltverträglichkeitsrichtlinie fehlen viele unerlässliche Untersuchungen. Den aktiven Bürgern und Bürgerinnen der Bürgerinitiative „Lärmschutz-Jetzt“ in Michendorf ist es zu verdanken, dass die Menschen in den betroffenen Gemeinden in über 600 Einwendungen die massiven Planungsmängel dem Ministerium aufgezeigt haben. Ich fordere Frau Ministerin Lieske auf, daraus die Konsequenzen zu ziehen, die Planungsunterlagen zurückziehen und sie entsprechend den geltenden Europäischen Umweltnormen neu zu bearbeiten.“

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